Mitgliedschaft in der AIKW
Mitglied der AIKW können nur natürliche Personen werden, die als Kalibreur, Ingenieur, Techniker oder Meister im Walzwerksbereich sowie angrenzenden Gebieten tätig sind. Die genauen Angaben entnehmen Sie bitte der Satzung, die hier zum Download bereitsteht.
Satzung der AIKW
Die Satzung der AIKW steht hier zum Download bereit:
Anmeldung als Mitglied der AIKW
Die Anmeldung als Mitglied der AIKW erfolgt auf schriftlichen Antrag mit einem Formular, das hier zum Download bereit steht:
Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag senden Sie bitte an:
Geschäftsstelle der AIKW
Herr Dr.-Ing. Lars Detlef Hentschel
Von-Neuenstein-Weg 9
D-77876 Kappelrodeck / Deutschland
E-mail: