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Mehrwertsteuer (MwSt) für Teilnahmegebühren

Da die AIKW als Organisator von wissenschaftlichen Veranstaltungen keine eigenwirtschaftlichen Ziele verfolgt, enthalten die Teilnahmegebühren keine Mehrwertsteuer gemäß der RICHTLINIE 2006/112/EG DES RATES vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem KAPITEL 2 Artikel 132 "Befreiungen für bestimmte Tätigkeiten im öffentlichen Interesse".

Die Richtlinie 2006/112/EG steht hier zum Download bereit:

Richtlinie 2006/112/EG